Experten beauftragen
Bevor Sie den Zuschuss beantrage können, muss ein Energie-Effizienz-Experte oder ein Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Die BzA beschreibt die geplante Heizung und bestätigt die Eihaltung der technischen Mindestanforderungen. Weiter werden die förderfähigen Gesamtkosten aufgeführt.
Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen
Mit dem ausführenden Unternehmen muss ein Lieferungs- und Leistungsvertrag abgeschlossen werden. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Aus dem Vertrag muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung hervorgehen. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Registrieren und Zuschuss beantragen
Registrieren Sie sich bei der KfW und legen einen Account an. Bevor Sie das Vorhaben beginnen stellen Sie den Antrag im Kundenportal der KfW. Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder eines Mehrfamilienhauses stellen ihren Antrag selbst. Eine Bevollmächtigung von Dritten ist nicht zulässig.
Vorhaben umsetzen
Sobald die Zusage für den Zuschuss eigegangen ist können Sie das Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, muss das Vorhaben vollständig abgeschlossen sein.
Bestätigung der Durchführung
Nach erfolgter Durchführung muss eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den Energie-Effizienz-Experten oder den Fachunternehmer erstellt werden.
Identifizieren, Nachweise einreichen
Identifizieren Sie sich über das Kundenportal der KfW. Anschließend weisen Sie die Durchführung des Vorhabens nach. Dazu benötigen Sie die BnD, alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten und alle weiteren, eventuell benötigte Nachweise (z B. Klimageschwindigkeit- oder Einkommensbonus).
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