Energieausweis

Grundsätzlich müssen Eigentümer einen Energieausweis erstellen lassen, wenn das Haus vermietet werden soll oder ein Eigentümerwechsel bevorsteht. 

Es richtet sich nach der Art und Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität eines Hauses, welche Art von  Energieausweis, Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis, erstellt werden muss.

Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. 

 

Welchen Ausweis für mein Gebäude?

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit beim Energieausweis.

Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt, unabhängig vom Baujahr, ebenfalls Wahlfreiheit. 

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsweis.

Für denkmalgeschützte Gebäude muss für Vermietung, Verpachtung oder bei Verkauf kein Energieausweis erstellt werden. Bei Änderungen an den Außenbauteilen und Berechnung des Energiebedarfs ist der Energieausweis aber auch Pflicht.

Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.

 

Der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis ist im Unterschied zum Bedarfsausweis wesentlich weniger aussagekräftig, denn er weist nur die tatsächlich verbrauchte Energiemenge eines Gebäudes durch Heizung und Warmwasser aus.                                                                                                                                                                           Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Nichtwohngebäude, beispielsweise einen Gewerbebetrieb, führt der Verbrauchsausweis noch Werte für Beleuchtung, Lüftung und Kühlung auf.

Wesentlich umfangreichere Berechnungen werden für den Energiebedarfsausweis durchgeführt. Anhand mathematischer Formeln wird hier der theoretische Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes analysiert. In die Berechnung fließen die Gebäudehülle und die Anlagentschnik ein.

 

 

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